
Wie kann man Grenzen von jungen Menschen erkennen und schützen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im CVJM im Siegerland werden in diesen Aspekten geschult. Das Thema "Kindesschutz" ist Teil der Grundausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Grundkurs. Vor einzelnen Veranstaltungen, Freizeiten und Maßnahmen werden Schulungen durchgeführt.
Gerne bieten wir Schulungen auch vor Ort an.
Ansprechpartner hierfür sind:
Emil Huck (e.huck@cvjm-siegerland.de)
Martin Ditthardt (m.ditthardt@cvjm-siegerland.de)
Der Vorstand des CVJM-Kreisverband Siegerland e.V. hat in seiner Sitzung vom 8. Juni 2010 beschlossen:
Wortlaut der Selbstverpflichtung:
Selbstverpflichtung
zu den Themen Vernachlässigung und Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt für ehren- und hauptamtliche Mitarbeitende in ejw, CVJM und CJD.
CVJM-Arbeit wird durch das Miteinander von Menschen und ihrer
Beziehung zu Gott lebendig. Dieses Miteinander soll von gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Vertrauensvolle Beziehungen geben jungen Menschen Sicherheit und stärken sie. Beziehung und Vertrauen von Kindern und Jugendlichen dürfen nicht ausgenutzt werden.
1. Wir stärken die uns anvertrauten jungen Menschen. Wir gehen achtsam
mit ihnen um und schützen sie vor Schaden, Gefahren und Gewalt.
2. Wir verpflichten uns, alles zu tun, dass in unserer CVJM-Arbeit Vernachlässigung, sexuelle Gewalt und andere Formen von
Gewalt verhindert werden.
3. Wir nehmen die individuellen Grenzempfindungen der jungen Menschen wahr und respektieren sie.
4. Wir greifen ein bei Anzeichen von sexistischem, diskriminierendem,
rassistischem und gewalttätigem Verhalten in verbaler und nonverbaler Form.
5. Wir verzichten auf abwertendes Verhalten. Wir achten darauf, dass
wertschätzender und respektvoller Umgang untereinander gepflegt wird.
6. Wir respektieren die Intimsphäre und die persönliche Schamgrenze von
Teilnehmenden und Mitarbeitenden.
7. Wir leben einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz.
8. Wir missbrauchen unsere Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu den uns
anvertrauten jungen Menschen.
9. Wir achten auf Grenzüberschreitungen durch Mitarbeitende und
Teilnehmende in den Gruppen, bei Angeboten und Aktivitäten. Wir vertuschen
sie nicht und reagieren angemessen darauf.
.
10. Wir suchen kompetente Hilfe, wenn wir gewaltsame Übergriffe, sexuellen
Missbrauch, sowie Formen der Vernachlässigung vermuten.
Verabschiedet auf der Klausurtagung der Leitungsverantwortlichen des CVJM-Gesamtverbandes in Deutschland e.V. am 17. April 2010, bei der Gesamtvorstandssitzung des CVJM-Westbundes am 24. April 2010 - auf der Grundlage der Selbstverpflichtung des Evangelischen Jugendwerks in Württemberg, beschlossen am 16. Mai 2009 von dessen Delegiertenversammlung.
Hinweis: die Selbstverpflichtungen sind beim Veranstalter der Maßnahmen zu hinterlegen. (ggf. Ortsverein)
Vertrauenpersonen:
Diplom-Sozialarbeiterin
Telefon: 0271 . 387 899 00
Telefon: 02735 . 619 98 12
Bei Fragen, Unsicherheiten, fachlichen Fragen, Verdachtsfragen.